Rechtliche Hinweise

Die von der RAL gGmbH entwickelten und in Farbsammlungen und Farbsystemen zusammengefassten Farbtöne dienen zum einen der Farb- und Lackindustrie sowie der Farben verwendenden Wirtschaft als verbindliche Farbmuster, um ihre Produkte farblich zu gestalten. Zum anderen bieten sie Malern, Lackierern, Designern, Architekten und Verbrauchern eine sichere Orientierung bei der Auswahl und der Festlegung gewünschter Farbtöne.

Das Nachstellen der Farbtöne, die hohe und von Produktion zu Produktion gleichbleibende Qualität der Farbdarstellung sowie der weitgehende Einsatz umweltfreundlicher Technologien erfordern einen hohen Aufwand. Deshalb arbeitet die RAL gGmbH nur mit ausgewählten Herstellerunternehmen zusammen, die die vorgegebenen hohen mess- und produktionstechnischen Anforderungen an die RAL Produkte erfüllen.

Die RAL Produkte und Dienstleistungen sind umfassend rechtlich geschützt. Die Darstellung der RAL Farben erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Freigabe und Genehmigung der RAL gGmbH.

Im Einzelnen ist hierbei Folgendes zu beachten:

Markenschutz

Die Bezeichnung RAL, das Logo RAL Logo sowie die sonstigen konkreten Gestaltungen der RAL Produkte, wie beispielsweise RAL K5 Classic Logo oder RAL K7 Classic Logo sind national und international registrierte Marken der RAL gGmbH bzw. von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.

Marken und geschäftliche Bezeichnungen können außerdem auch unabhängig von einer Registrierung allein durch Benutzung im geschäftlichen Verkehr für die RAL gGmbH geschützt sein oder werden.

Urheberrechtsschutz

Die RAL Farbsammlungen und das RAL Farbsystem sind urheberrechtlich geschützt.

Gebrauchsmusterschutz/Geschmacksmusterschutz

Der Halter für Farbblätter (E2) ist als Gebrauchsmuster in Deutschland registriert. Die Gestaltung der RAL Produkte kann auch durch Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschützt sein oder werden, ohne dass es einer Registrierung bedarf.

Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

Die RAL Produkte genießen wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz.

Die Verwendung von geschützten Bezeichnungen, Darstellungen und Produkten sowie die vollständige oder teilweise, Ähnliche oder identische Herstellung von RAL Produkten darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung der RAL gGmbH erfolgen. Dies gilt für alle Produkte und Nutzungsarten, sowohl in körperlicher als auch in digitaler Form. Unbeachtlich ist dabei, ob dies zur eigenen Nutzung oder zur Nutzung durch Dritte oder im Rahmen einer sonstigen Veröffentlichung oder Dokumentation erfolgt. Auch der Import oder der Export sowie der Vertrieb derartiger unautorisierter Produkte sind unzulässig.

Zum Schutze ihres geistigen Eigentums ist die RAL gGmbH gehalten, unautorisierte Nutzungen rechtlich zu verfolgen und zu unterbinden. Die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten zieht nicht nur zivilrechtliche Folgen nach sich, sondern stellt auch eine Straftat dar.

Bildnachweis

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